Todesstrafe

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Auszug [1][Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Frage : Könnt ihr uns etwas über die Todesstrafe sagen?

ELIAS : Jeder Mensch soll nach den GEBOTEN des HERRN handeln, denn der HERR wird ihn nicht ungestraft lassen. Es ist nur das Recht des HERRN zu töten und nicht das Recht des Menschen. Wenn der HERR tötet, dann weiß ER wofür. Aber weiß der Mensch was er anrichtet? GOTT überlegt und handelt, jedoch der Mensch vernichtet, ohne selbst einen Vorteil zu erzielen.

Frage : Man beruft sich darauf, daß Verbrechen gesühnt werden müssen.

ELIAS : Der Mensch soll verzeihen, aber nicht mit gleichen Waffen zurückschlagen. GOTT, der Allmächtige, wie oft hat ER unseren Seelen schon verziehen und was denken und tun wir, wenn wir nicht unseren Willen bekommen? Wir treten den HERRN in den größten Schmutz und wenden uns von IHM ab - wir Menschen. Ist es nicht so? Und sogar das verzeiht euch der HERR, denn ER läßt die große göttliche Gnade walten.

Auszug [2][Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Grundsätzlich darf der Mensch keinen anderen töten, auch nicht, wenn er unrettbar dem Tode preisgegeben ist!

Aber der Mensch kann und darf Sterbeerleichterung geben! Er kann Mittel anwenden, die zwar nicht heilen, aber weitgehend die Schmerzen lindern. Er soll auch dem Sterbenden einen Raum anbieten, der menschenwürdig ist, keinen Baderaum oder WC.

Der Tod ist ein NATURGESETZ. Solche gewaltigen NATURGESETZE dürfen nicht verletzt werden, auch nicht in einem Krieg. Jede Diskussion ist überflüssig, wenn es sich um das Töten von Menschenhand handelt.

  • Auch die Todesstrafe ist naturwidrig, sie darf nicht sein!

Aber ein Schwerverbrecher sollte selbstverständlich von der übrigen Menschheit isoliert werden. Doch selten wird sich ein Verbrecher ändern, auch wenn ihn der Gefängnispfarrer noch so häufig besucht. Sie gelten in den meisten Fällen doch nur als Quatschköpfe. -

GOTT ist das LEBEN und nicht der Tod, den es in Wirklichkeit gar nicht gibt. Wenn ein Mensch sterben muß, so tritt das dafür zuständige NATURGESETZ in Kraft. Man braucht diese GESETZE nicht herbeizurufen, sie kommen von selbst.

Der Mensch ist in der Lage, einen Sterbenden zu narkotisieren. Das ist Euthanasie, gegen die nichts einzuwenden ist. Doch gegen das Sterben der Millionen auf den Schlachtfeldern, die skrupellos hingemordet werden, wäre das Töten eines Todkranken eine Barmherzigkeit. Doch das ist unmöglich, weil der Mensch zum Verbrechen neigt, wenn es um Gewinn oder Ruhm geht.

  • Man soll auch keinen Menschen nur vegetativ am Leben erhalten. - Wozu?

Auszug [3][Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Frage : Was sagt die GEISTIGE WELT zu den irdischen Todesurteilen?

ARGUN : Gefährlich ist der Buchstabe des Gesetzes. Gefährlich ist auch die Unwissenheit der Richter und Geschworenen. Sie wissen nichts von den GESETZEN einer ANDEREN WELT und Daseinsform. ...

Auszug [4][Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Frage : Wie steht Ihr zu gerichtlichen Todesurteilen? (….)

LUKAS : Niemand, und ich betone nochmals, niemand hat auf dieser Erde das Recht zu entscheiden, wer leben darf und wer nicht. Es wird dieser betreffenden Seele jede Möglichkeit genommen, sich zu läutern und das ist nicht im SINNE GOTTES. Natürlich sollte man solche Seelen ausgliedern und zusammen (mit ähnlichen Seelen) leben lassen, … . Gleiches zu Gleichem! Wenn diese Menschen dann Fortschritte machen, wäre eine Neueingliederung in Eure Gesellschaft wieder möglich. Habt Ihr sie hingerichtet, ist diese Möglichkeit vertan! - Ihr könntet diese Seelen auf Inseln, die es genügend auf der Erde gibt, aussiedeln und mit allem versorgen was sie benötigen, um Nahrung anbauen zu können. Das wäre zum Beispiel eine Möglichkeit.


siehe auch:



Quellen (Protokolle)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. MFK-Menetekel: Der Tod setzt keine Grenze - Nachtrag 1 (Seite 2)
  2. MFK-Menetekel: Der Tod setzt keine Grenze (Seite 46)
  3. MFK-Menetekel: Der Tod setzt keine Grenze (Seite 48)
  4. MAK: Der größte Irrtum ist der Tod (Seite 11)